Sie sollen in der Schweiz auftreten, ausstellen, aufnehmen oder drehen? Dann entscheidet nicht der Vertrag allein, ob Sie arbeiten dürfen, sondern die ausländerrechtliche Bewilligung. Wer ohne sie auftritt, riskiert ein Strafverfahren (Art. 115 AIG), die Wegweisung und Probleme bei späteren Gesuchen. Auch der Veranstalter macht sich angreifbar (Art. 117 AIG). Dieser Beitrag zeigt, welche Wege es gibt und wo es in der Praxis hakt.

Zuerst: EU/EFTA oder Drittstaat?

Staatsangehörige der EU/EFTA-Staaten profitieren vom Freizügigkeitsabkommen (FZA): Für kurze Engagements genügt in der Regel eine Meldung, Kontingente gibt es nicht. Für Drittstaatsangehörige gilt das strengere Zulassungsregime des AIG, darum geht es hier.

Ausländerrechtlich gelten Künstlerinnen und Künstler als unselbständig Erwerbstätige (Art. 1a Abs. 2 VZAE). «Erwerbstätigkeit» ist zudem jede üblicherweise entgeltliche Tätigkeit, auch wenn sie unentgeltlich erfolgt (Art. 11 Abs. 2 AIG). Ein Auftritt ohne Gage ist also nicht automatisch bewilligungsfrei.

Die drei Wege für Drittstaatsangehörige

Was die Behörden strenger prüfen als früher

Für Auftritte in Clubs, Bars und Restaurants werden nur Volljährige zugelassen. Seit Februar 2018 verlangt die Praxis zudem fachlich sehr gut qualifizierte Musikerinnen und Musiker oder einen nachgewiesenen Bekanntheitsgrad im In- oder Ausland; geboten werden muss eine musikalisch wertvolle Darbietung auf hohem Niveau (SEM-Weisungen AIG, Anhang II zu Ziff. 4.7.12.2).

Die Folge: Auch wer seit Jahren in der Schweiz auftritt, kann plötzlich keine Bewilligung mehr erhalten. Das Verwaltungsgericht Zürich bestätigte 2019 die Verweigerung bei einer Sängerin, die über Jahre jährlich engagiert war, aber keinen Abschluss auf (Fach-)Hochschulniveau vorweisen konnte (VB.2019.00080). Belegen Sie Qualifikation und Bekanntheit deshalb von Anfang an: Diplome, Auszeichnungen, Presse, Referenzen, Reichweite.

Die häufigsten Stolpersteine

So gehen Sie vor

Engagement in der Schweiz geplant?

Wir klären vor dem ersten Auftritt, welche Bewilligung für Sie realistisch ist, und sagen Ihnen offen, wo das Risiko liegt.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung; Praxis und Anforderungen können je nach Kanton und Einzelfall abweichen.