Wie und ob Familienangehörige in die Schweiz nachgezogen werden können, hängt stark vom eigenen Aufenthaltsstatus ab. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Konstellationen ein — von der Anerkennung als Flüchtling bis zur vorläufigen Aufnahme.

Familienasyl für anerkannte Flüchtlinge

Wer in der Schweiz als Flüchtling anerkannt ist und Asyl erhalten hat, kann nahe Familienangehörige über das sogenannte Familienasyl nachziehen lassen. Grundlage ist Art. 51 AsylG. Erfasst werden in der Regel Ehe- und eingetragene Partner sowie deren minderjährige Kinder; darüber hinausgehende Konstellationen können im Einzelfall gestützt auf Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Familienlebens) relevant werden.

Art. 51 AsylG (Familienasyl) schliesst Ehegatten oder eingetragene Partner sowie minderjährige Kinder von Flüchtlingen grundsätzlich in die Flüchtlingseigenschaft ein, sofern keine besonderen Umstände dagegensprechen. Das SEM stellt den Sachverhalt dabei von Amtes wegen fest, während die gesuchstellende Person eine Mitwirkungspflicht nach Art. 8 AsylG trifft.

Nachzugsfristen nach Art. 47 AIG

Für den ausländerrechtlichen Familiennachzug gelten zusätzlich Fristen nach Art. 47 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG, SR 142.20):

Wird die Frist verpasst, ist ein Nachzug nur noch bei Vorliegen wichtiger familiärer Gründe möglich — die Anforderungen an die Begründung steigen dann spürbar.

Besonderheiten bei vorläufiger Aufnahme und Schutzstatus S

Für Personen mit vorläufiger Aufnahme (Ausweis F) gelten strengere Voraussetzungen als für anerkannte Flüchtlinge, unter anderem längere Wartefristen und zusätzliche wirtschaftliche Anforderungen. Für Personen mit Schutzstatus S ist der Familiennachzug in Art. 85c AIG separat geregelt und in der Praxis grosszügiger ausgestaltet als bei vorläufiger Aufnahme.

Welche Nachweise werden verlangt?

In der Praxis verlangen die Behörden regelmässig:

Fehlen Originaldokumente aus dem Herkunftsland, sind alternative Nachweise (z. B. DNA-Gutachten bei Elternschaft, glaubhafte Sachverhaltsdarstellung) im Einzelfall zu prüfen.

Warum sich eine frühzeitige Abklärung lohnt

Da die Fristen nach Art. 47 AIG ab einem bestimmten Zeitpunkt zu laufen beginnen, verschlechtert sich die Ausgangslage mit jedem Monat Verzögerung. Eine frühzeitige Prüfung, welcher rechtliche Weg (Familienasyl oder ausländerrechtlicher Nachzug) im konkreten Fall der richtige ist, kann entscheidend sein.

Familienangehörige nachziehen?

Wir prüfen, welcher Weg in Ihrer Situation der richtige ist und welche Fristen laufen.

Fall schildern