Bei einer Entsendung oder einer Wohnsitznahme in der Schweiz ist der Familiennachzug selten die schwierigste rechtliche Frage — aber eine, die bei früher Planung deutlich reibungsloser verläuft als bei nachträglicher Regelung.

Fristen nach Art. 47 AIG

Für Ehegatten und Kinder gelten unterschiedliche Fristen, innerhalb derer der Familiennachzug ohne zusätzliche Hürden möglich ist: fünf Jahre für Ehegatten und Kinder bis 12 Jahre, zwölf Monate für Kinder über 12 Jahre. Wird diese Frist verpasst, ist ein Nachzug nur noch bei Vorliegen wichtiger familiärer Gründe möglich — die Anforderungen an die Begründung steigen dann spürbar. Wir empfehlen deshalb, den Familiennachzug von Beginn der Entsendung oder Wohnsitznahme an mitzuplanen, nicht erst nach der Ankunft in der Schweiz.

Nachweis ausreichender finanzieller Mittel

Bei Führungskräften und vermögenden Privatpersonen ist der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Familiennachzug in der Regel unproblematisch, muss aber formal korrekt dokumentiert werden — insbesondere bei komplexeren Einkommens- oder Vermögensstrukturen (Beteiligungen, Trusts, mehrere Einkommensquellen in unterschiedlichen Ländern).

Praktische Punkte, die bei dieser Zielgruppe zusätzlich relevant sind

Wie wir Sie unterstützen

Wir koordinieren den Familiennachzug parallel zur Haupt-Bewilligung (Entsendung, Wohnsitznahme oder Unternehmensgründung), damit alle Familienmitglieder möglichst gleichzeitig und ohne unnötige Verzögerung übersiedeln können.

Planen Sie den Umzug mit Ihrer Familie in die Schweiz?

Wir klären frühzeitig, welche Fristen für Ihre Familie gelten und was jetzt vorbereitet werden sollte.

Vertrauliches Erstgespräch anfragen

Quellen & weiterführende Informationen